03.03.2026|Vermögenssicherung, Stiftungen Liechtenstein
Die internationale Besteuerung von Sportlern, Künstlern und exponierten Persönlichkeiten bietet Gestaltungsspielräume, insbesondere bei der Trennung von persönlichen Auftritts- und Leistungseinkünften einerseits und Einkünften aus der Verwertung immaterieller Rechte, insbesondere Image Rights, andererseits. Gleichzeitig zeigen Praxis und Rechtsprechung klar: Nur substanziell begründete, sauber dokumentierte und fremdvergleichskonform bewertete Modelle halten einer steuerlichen Überprüfung stand.