28.10.2019|Stiftungen Liechtenstein, Steuern Liechtenstein, Vermögenssicherung
In zwei seiner Entscheidungen aus den Jahren 2015 und 2017 hat sich der Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein (VGH) mit der sog. Privatvermögensstruktur (PVS) gemäss Art. 64 des liechtensteinischen Steuergesetzes (SteG) auseinandergesetzt. In einer der beiden Entscheidungen spielt die Rechtsform der deutschen GmbH & Co. KG eine zentrale Rolle.
Dieser Beitrag erläutert zunächst die Wesensmerkmale einer liechtensteinischen PVS und gewährt einen Einblick in beide Entscheidungen des VGH. Im eigentlichen Hauptteil wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob und für welche Fälle sich eine liechtensteinische Stiftung eignet, als Kommanditistin einer deutschen GmbH & Co. KG aufzutreten.