26.11.2018|Steuern Liechtenstein
Das schweizerische Bundesgericht muss sich zuweilen auch mit Fragen zum liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetz befassen. Dies aus zwei Gründen. Zum einen entspricht die hiesige Gesetzesfassung – mit Ausnahme von Verweisen auf andere Gesetze – wörtlich dem schweizerischen Mehrwertsteuergesetz. Zum anderen ist das Bundesgericht die Beschwerdeinstanz gegen Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein.