18.04.2024|Steuern Liechtenstein
Liechtenstein hat mit der Einführung des neuen Steuergesetzes einen speziellen Steuerstatus für juristische Personen geschaffen: die Privatvermögensstruktur (PVS). Die PVS bietet insbesondere Rechtsträgern, die sich ausschliesslich der Vermögensverwaltung widmen und keine aktive wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, steuerliche als auch administrative Vorteile. So hat die PVS jährlich lediglich die Mindestertragssteuer zu entrichten und wird nicht veranlagt. Allerdings birgt der PVS-Status trotz seiner Vorzüge auch Tücken, die von den Verwaltungsorganen, Treuhändern und Beratern in ihrer Praxis nicht unterschätzt werden sollten.