Erbschaftssteuern in Deutschland: Handlungsbedarf für Betriebsvermögen
Die Debatte um steigende Erbschaftssteuern gewinnt an Schärfe. Betriebsvermögen gerät zunehmend in den Fokus der Politik. Warum frühzeitige Strukturierungsentscheidungen jetzt entscheidend sind – und weshalb Abwarten zum Risiko werden kann.
Neue Steuerdebatte in Deutschland: Warum Betriebsvermögen erneut im Fokus steht – und was Unternehmer jetzt bedenken sollten
Die Diskussion um neue oder verschärfte Steuern in Deutschland hat in den vergangenen Monaten deutlich an Intensität gewonnen. Im Zentrum stehen derzeit Reformüberlegungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei denen insbesondere das Betriebsvermögen erneut politisch und gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Entsprechende Vorschläge wurden zuletzt in der deutschen Wirtschaftspresse – unter anderem in der Frankfurter Allgemeine Zeitung – ausführlich dargestellt.
Konzepte aus dem Umfeld der SPD sehen vor, hohe persönliche Freibeträge einzuführen oder auszuweiten, zugleich jedoch die bisherigen, teils sehr grosszügigen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen deutlich zu reduzieren. Diskutiert werden unter anderem ein lebenslanger Freibetrag von rund einer Million Euro für private Vermögensübertragungen sowie eine stärkere Besteuerung grösserer Unternehmensvermögen oberhalb definierter Schwellenwerte, teilweise kombiniert mit Stundungsmodellen über längere Zeiträume.
Betriebsvermögen zwischen Gerechtigkeit und Standortpolitik
Das politische Leitmotiv dieser Reformansätze ist klar: Grosse Vermögen sollen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen und die steuerliche Belastung gerechter verteilt werden. Dieses Anliegen ist legitim und gesellschaftlich breit anschlussfähig. Zugleich stellt sich die zentrale Frage, ob Betriebsvermögen mit rein privatem Finanz- oder Konsumvermögen gleichgesetzt werden kann.
Unternehmen sind produktives Vermögen. Sie sichern Arbeitsplätze, ermöglichen Innovation, zahlen laufend Steuern und Sozialabgaben und tragen massgeblich zur wirtschaftlichen Stabilität bei. Eine stärkere Besteuerung im Erbfall kann daher Investitionen hemmen, Nachfolgelösungen erschweren und im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Unternehmen verkauft oder zerschlagen werden müssen, um Steuerlasten zu finanzieren.
Steuererhöhungen: Mehr Gerechtigkeit – aber zu welchem Preis?
Befürworter einer Reform verweisen darauf, dass die bisherigen Verschonungen für Betriebsvermögen sehr weitgehend ausgestaltet sind und in Einzelfällen zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen. Auch ökonomische Gutachten argumentieren, dass eine massvolle Reduzierung von Privilegien grundsätzlich vertretbar sein kann, sofern Arbeitsplätze und Fortführung nicht gefährdet werden.
Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung. Steuererhöhungen können kurzfristig Mehreinnahmen generieren, langfristig aber Investitionsbereitschaft, unternehmerische Initiative und Kapitalbildung schwächen. Eine übermässige Substanzbesteuerung kann damit die Wertschöpfungsbasis untergraben, auf der soziale Sicherheit, Tariflöhne und staatliche Leistungen beruhen. Soziale Gerechtigkeit setzt langfristig eine leistungsfähige Realwirtschaft voraus – nicht deren schleichende Erosion.
Gesetzgebung, Verfassungsrecht und zeitlicher Handlungsdruck
Das deutsche Verfassungsrecht setzt der rückwirkenden Besteuerung enge Grenzen; eine echte Rückwirkung ist regelmässig unzulässig. In der Praxis arbeiten steuerliche Reformen jedoch häufig mit Stichtagsregelungen oder faktischen Vorwirkungen ab dem Zeitpunkt politischer Ankündigungen.
Hinzu kommt, dass derzeit konkret und täglich mit der Veröffentlichung des massgeblichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmässigkeit der bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen gerechnet wird. Unabhängig vom genauen Inhalt ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auf Grundlage dieser Entscheidung noch im laufenden Jahr Anpassungen vornehmen wird. Allein diese zeitliche Nähe erhöht den Handlungs- und Planungsdruck für Unternehmer erheblich.
Weitere steuerpolitische Perspektiven: Verschärfung eher wahrscheinlich
Über die aktuelle Erbschaftsteuerdebatte hinaus ist davon auszugehen, dass die steuerpolitische Diskussion in Deutschland nicht abgeschlossen ist. Neben weiteren Anpassungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird regelmässig auch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer oder vergleichbarer Substanzsteuern diskutiert. Angesichts hoher Staatsausgaben, demografischer Entwicklungen und wachsender sozialpolitischer Verpflichtungen spricht vieles dafür, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für vermögende Privatpersonen und Unternehmer perspektivisch eher strenger als grosszügiger werden. Entlastungen sind politisch schwer durchsetzbar und häufig nicht von Dauer.
Stiftungslösungen als strategische Antwort
Vor diesem Hintergrund gewinnen langfristige und rechtssichere Strukturierungen weiter an Bedeutung. Dabei ist klarzustellen, dass steuerliche Verschärfungen – etwa die Einschränkung der Verschonungsfähigkeit oder neue Stundungsmodelle – grundsätzlich an den Erwerbsvorgang anknüpfen und damit jeden Empfänger treffen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche Person oder eine Stiftung handelt.
Der entscheidende Hebel liegt daher weniger in der Rechtsform des Erwerbers als im Zeitpunkt der Strukturierung. Eine zeitnahe Einbringung von Betriebsvermögen in eine Stiftung kann dazu führen, dass die zum Übertragungszeitpunkt geltenden – häufig günstigeren – steuerlichen Rahmenbedingungen langfristig gesichert werden. Dieser Effekt wirkt nicht nur punktuell, sondern kann über Generationen hinweg Bestand haben, da Stiftungen typischerweise auf Dauer angelegt sind.
Besonders liechtensteinische Stiftungen bieten hierbei zusätzliche strukturelle Vorteile: Sie unterliegen nicht der deutschen Erbersatzsteuer und damit auch nicht der turnusmässigen Neubesteuerung im dreissigjährigen Rhythmus, wie sie für inländische Stiftungen vorgesehen ist.
Dies führt dazu, dass künftige Verschärfungen nicht automatisch in regelmässigen Abständen erneut durchschlagen. Selbst wenn eine Strukturierung erst nach Inkrafttreten neuer Regelungen erfolgt, kann sich dies im Generationenverbund als vorteilhaft erweisen, da die steuerliche Belastung typischerweise nur einmal anfällt.
Entscheidend ist dabei nicht die Umgehung gesetzlicher Vorgaben, sondern die vorausschauende Ordnung von Vermögen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens, mit dem Ziel langfristiger Stabilität, Planbarkeit und unternehmerischer Kontinuität.
FS+P AG: Struktur, Weitblick und rechtssichere Umsetzung
Zusammen mit ihren Netzwerkpartnern begleitet die FS+P AG mit Sitz in Liechtenstein Unternehmer, Familien und Vermögensinhaber bei der nationalen und internationalen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einordnung neuer steuerpolitischer Entwicklungen – etwa im Bereich der Erbschaft- und Vermögensteuer – sowie auf der rechtssicheren, langfristigen Strukturierung von Betriebs- und Privatvermögen. Aus Sicht eines langfristig denkenden Vermögensplaners geht es dabei nicht um kurzfristige Steueroptimierung, sondern um Stabilität, Planbarkeit und den Erhalt unternehmerischer Leistungsfähigkeit im Interesse von Gesellschaft, Beschäftigten und kommenden Generationen.