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22.01.26 | Vermögenssicherung, Stiftungen Liechtenstein

Neue Steuerdebatte in Deutschland: Warum Betriebsvermögen erneut im Fokus steht – und was Unternehmer jetzt bedenken sollten

​​Dr. Marco Felder, Anna Stark

Die Diskussion um neue oder verschärfte Steuern in Deutschland hat in den vergangenen Monaten deutlich an Intensität gewonnen. Im Zentrum stehen derzeit Reformüberlegungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei denen insbesondere das Betriebsvermögen erneut politisch und gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Entsprechende Vorschläge wurden zuletzt in der deutschen Wirtschaftspresse – unter anderem in der Frankfurter Allgemeine Zeitung – ausführlich dargestellt.

 

Reformüberlegungen aus dem politischen Umfeld der SPD zielen darauf ab, die steuerliche Behandlung grösserer Vermögensübertragungen grundlegend neu auszutarieren. Vorgesehen ist einerseits ein lebenslanger Freibetrag von rund EUR 1 Mio. für private Vermögensübertragungen, andererseits jedoch eine deutliche Einschränkung der bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere diskutiert, die Begünstigung von Betriebsvermögen künftig auf einen absoluten Höchstbetrag von rund EUR 5 Mio. je Erwerb zu begrenzen. Oberhalb dieser Schwelle käme es zu einer regulären Besteuerung grösserer Unternehmensvermögen, teilweise flankiert durch Stundungsmodelle über 20 Jahre, wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben. Insgesamt würden diese Massnahmen gegenüber der aktuellen Rechtslage zu einer spürbar höheren steuerlichen Belastung insbesondere grösserer Betriebsvermögen führen.

Betriebsvermögen zwischen Gerechtigkeit und Standortpolitik

Das politische Leitmotiv dieser Reformansätze ist klar: Grosse Vermögen sollen stärker zur Finanzierung des Das politische Leitmotiv dieser Reformansätze ist klar: Grosse Vermögen sollen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen und die steuerliche Belastung gerechter verteilt werden. Dieses Anliegen ist legitim und gesellschaftlich breit anschlussfähig. Zugleich stellt sich jedoch die zentrale Frage, ob Betriebsvermögen mit rein privatem Finanz- oder Konsumvermögen gleichgesetzt werden kann.

Unternehmen sind produktives Vermögen. Sie sichern Arbeitsplätze, ermöglichen Innovation, zahlen laufend Steuern und Sozialabgaben und tragen massgeblich zur wirtschaftlichen Stabilität bei. Eine stärkere Besteuerung im Erbfall kann daher Investitionen hemmen, Nachfolgelösungen erschweren und im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Unternehmen verkauft oder zerschlagen werden müssen, um Steuerlasten zu finanzieren.

Steuererhöhungen: Mehr Gerechtigkeit – aber zu welchem Preis?

Befürworter einer Reform verweisen darauf, dass die bisherigen Verschonungen für Betriebsvermögen sehr weitgehend ausgestaltet sind und in Einzelfällen zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen. Auch ökonomische Gutachten argumentieren, dass eine massvolle Reduzierung von Privilegien grundsätzlich vertretbar sein kann, sofern Arbeitsplätze und die Fortführung von Unternehmen nicht gefährdet werden.

Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung. Steuererhöhungen können kurzfristig Mehreinnahmen generieren, langfristig aber Investitionsbereitschaft, unternehmerische Initiative und Kapitalbildung schwächen. Eine übermässige Substanzbesteuerung kann damit die Wertschöpfungsbasis untergraben, auf der soziale Sicherheit, Tariflöhne und staatliche Leistungen beruhen. Soziale Gerechtigkeit setzt langfristig eine leistungsfähige Realwirtschaft voraus – nicht deren schleichende Erosion.

In der praktischen Umsetzung gewinnen dabei insbesondere Liquiditäts- und Finanzierungsfragen an Bedeutung. Nach geltendem Recht stellt § 28a ErbStG ein zentrales Entlastungsinstrument für die Übertragung von Betriebsvermögen von mehr als EUR 26 Mio. dar, indem auf Antrag die auf begünstigtes Betriebsvermögen entfallende Steuer erlassen werden kann, soweit der Erwerber nachweist, dass er zur Begleichung der Steuer nicht über ausreichendes verfügbares Vermögen verfügt. Als verfügbar gelten dabei 50 % des nicht begünstigten Vermögens, unabhängig davon, ob dieses bereits vor dem Erwerb vorhanden war oder mitübertragen wurde. Bei Betriebsvermögen bis EUR 26 Mio. ist nach geltendem Recht je nach Zusammensetzung des Betriebsvermögens eine vollständige Befreiung möglich, ohne dass das verfügbare Vermögen des Erwerbers relevant ist. Ein Wegfall oder eine Einschränkung dieser Regelungen – wie sie im Zuge der Reformdiskussionen erwogen wird – hätte erhebliche Auswirkungen, insbesondere bei Übertragungen auf vermögenslose Erwerber.

Gesetzgebung, Verfassungsrecht und zeitlicher Handlungsdruck

Das deutsche Verfassungsrecht setzt der rückwirkenden Besteuerung enge Grenzen; eine echte Rückwirkung ist regelmässig unzulässig. In der Praxis arbeiten steuerliche Reformen jedoch häufig mit Stichtagsregelungen oder faktischen Vorwirkungen ab dem Zeitpunkt politischer Ankündigungen.

Zugleich wird kurzfristig mit einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmässigkeit der bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen gerechnet. Unabhängig vom konkreten Ausgang ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber zeitnah reagieren und Anpassungen vornehmen wird. Allein diese Unsicherheit erhöht den Handlungs- und Planungsdruck für Unternehmer erheblich.
 

Weitere steuerpolitische Perspektiven: Verschärfung eher wahrscheinlich

Über die aktuelle Erbschaftsteuerdebatte hinaus ist davon auszugehen, dass die steuerpolitische Diskussion in Deutschland nicht abgeschlossen ist. Neben weiteren Anpassungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird regelmässig auch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer oder vergleichbarer Substanzsteuern diskutiert. Angesichts hoher Staatsausgaben, demografischer Entwicklungen und wachsender sozialpolitischer Verpflichtungen spricht vieles dafür, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für vermögende Privatpersonen und Unternehmer perspektivisch eher verschärfen als verbessern werden. Entlastungen sind politisch schwer durchsetzbar und häufig nicht von Dauer.

Stiftungslösungen als strategische Antwort

Vor diesem Hintergrund gewinnen langfristige und rechtssichere Strukturierungen weiter an Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass steuerliche Verschärfungen grundsätzlich an den Erwerbsvorgang anknüpfen und damit sowohl natürliche Personen als auch Stiftungen als Erwerber betreffen. Der strategische Vorteil einer frühzeitigen Strukturierung liegt daher weniger in der Vermeidung von Besteuerung als vielmehr in der Sicherung der zum Übertragungszeitpunkt geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen.

Eine rechtzeitige Einbringung von Betriebsvermögen kann dazu führen, dass spätere Verschärfungen – etwa Einschränkungen der Verschonung oder der Wegfall von Entlastungsmechanismen – nicht rückwirkend greifen. Dieser Effekt wirkt nicht nur punktuell, sondern kann über Generationen hinweg Bestand haben, da Stiftungen typischerweise auf Dauer angelegt sind.

Besonders liechtensteinische Stiftungen bieten hierbei zusätzliche strukturelle Vorteile: Sie unterliegen nicht der deutschen Erbersatzsteuer und damit auch nicht der turnusmässigen Neubesteuerung im dreissigjährigen Rhythmus, wie sie für inländische Stiftungen vorgesehen ist. Künftige Verschärfungen schlagen daher nicht automatisch in regelmässigen Abständen erneut durch. Selbst wenn eine Strukturierung erst nach Inkrafttreten neuer Regelungen erfolgt, kann sich dies im Generationenverbund als vorteilhaft erweisen, da die steuerliche Belastung typischerweise nur einmal anfällt.

Entscheidend ist dabei nicht die Umgehung gesetzlicher Vorgaben, sondern die vorausschauende Ordnung von Vermögen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens – mit dem Ziel langfristiger Stabilität, Planbarkeit und unternehmerischer Kontinuität.

FS+P AG: Struktur, Weitblick und rechtssichere Umsetzung

Zusammen mit ihren Netzwerkpartnern begleitet die FS+P AG mit Sitz in Liechtenstein Unternehmer, Familien und Vermögensinhaber bei der nationalen und internationalen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einordnung neuer steuerpolitischer Entwicklungen – insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Vermögensteuer – sowie auf der rechtssicheren, langfristigen Strukturierung von Betriebs- und Privatvermögen. Aus Sicht eines langfristig denkenden Vermögensplaners geht es dabei nicht um kurzfristige Steueroptimierung, sondern um Stabilität, Planbarkeit und den Erhalt unternehmerischer Leistungsfähigkeit im Interesse von Gesellschaft, Beschäftigten und kommenden Generationen.

Kontakt

Dr. Marco Felder, FS+P AG, Liechtenstein
marco.felder(at)fsp.li | +41 79 614 91 00

Anna Stark, FS+P AG, Liechtenstein
anna.stark(at)fsp.li | +41 79 902 85 72

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