Der neue Blockchain-Gesetzesentwurf in Liechtenstein
Liechtenstein will das Geschäft mit der Blockchain zu einem neuen Standbein der Wirtschaft machen. Der Ansiedlung moderner Fintech-Unternehmen steht man daher positiv gegenüber. Im August 2018 hat die Regierung einen Entwurf des Blockchain-Gesetzes zur Vernehmlassung veröffentlicht, das dem Kundenschutz dienen und für den Benutzer Rechtssicherheit schaffen soll.
Chance für Liechtenstein
Ob das neue Gesetz über auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme (Blockchain-Gesetz; VT-Gesetz; VTG) jemals vom Parlament verabschiedet wird, ist abzuwarten. Wie in gesetzgeberischen Prozessen üblich gibt es starke Befürworter und Gegner des Gesetzesvorschlags. Aller Vorbehalte zum Trotz ist zu hoffen, dass der Gesetzesvorschlag verabschiedet und damit dem Anliegen zahlreicher Marktteilnehmer entsprochen wird.
Kurze Halbwertszeit
Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit der Blockchain-Technologie und deren Anwendungsbereiche wurde der Gesetzesvorschlag so abstrakt definiert, dass dieser auch über die folgenden Technologie-Generationen hinweg gültig ist. Zudem ist es heute auch in Liechtenstein üblich, dass Gesetze wie beispielsweise das Steuergesetz aufgrund von internationalen Entwicklungen regelmässigen Anpassungen unterzogen werden.
Ziele des Blockchain-Gesetzesentwurfs
Das Blockchain-Gesetz verfolgt verschiedene Ziele. Die Blockchain-Technologie und einige Anwendung existieren bereits heute in Liechtenstein, ohne dass ein rechtssicherer Rahmen besteht. Mit dem Gesetzesvorschlag möchte die Regierung offene Fragen klären, um für die Nutzer und Dienstleister Rechtssicherheit zu schaffen. Dazu gehört auch der Schutz vor Missbrauch und Reputationsverlust des Landes Liechtenstein. Aufgrund des grossen Potentials der Blockchain als Basistechnologie hat sich die Regierung darüber hinaus dafür entschieden, nicht nur aktuelle Anwendungen wie beispielsweise Initial Coin Offerings (ICO) zu regulieren, sondern eine rechtliche Grundlage für den viel breiteren Anwendungsbereich der Token-Ökonomie zu schaffen.
Fazit
Der neue Blockchain-Gesetzesentwurf enthält Mindestanforderungen für alle Dienstleister von vertrauenswürdigen Technologien in Liechtenstein bezüglich Nutzerschutz, Einhaltung internationaler Standards oder der Reputationsschutz des Landes. Zudem werden klare Organisationsstrukturen, interne Kontrollmechanismen, Dokumentationspflichten sowie Mindestkapitalanforderungen stipuliert. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16.11.2018. Der Vernehmlassungsbericht ist bei der Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein einzusehen. Es ist geplant, dass das Blockchain-Gesetz im Sommer 2019 in Kraft treten soll, was einem ambitionierten Zeitziel entspricht.