«Réforme de l’imposition des entreprises III»
TAXeNews, PwC, 2013
Die vierte Ausgabe der TAXeNEWS vom 13. Juni 2013 behandelte eine Schweizer Lizenzbox. Nun wird das britische Modell der Patentbox, eingeführt am 1. April 2013, analysiert, das Einkünfte aus geistigem Eigentum mit 10% besteuert. Unternehmen qualifizieren sich, wenn sie Rechte an geistigem Eigentum besitzen oder exklusive Lizenzen halten und eigene Entwicklungsaktivitäten durchgeführt haben. Qualifizierte IP-Rechte umfassen Patente, Schutzbescheinigungen und bestimmte Zulassungen für Medikamente, jedoch keine Marken. Die Patentbox umfasst Einnahmen aus Produktverkäufen, Lizenzeinnahmen, Gewinne aus dem Verkauf von IP-Rechten, Schadensersatz bei IP-Verletzungen und andere Einkünfte. Der steuerlich bevorzugte Gewinn wird in drei Schritten berechnet: Aufteilung der Einnahmen, Abzug eines „Routine Returns“ von 10% und Abzug eines „Marketing Asset Returns“. Eine Übertragung des britischen Modells auf die Schweiz könnte durch eine erweiterte Definition der IP-Rechte und niedrigere Routine Returns attraktiver gestaltet werden.
Themen in der Publikation
- Patentbox-Systeme
- Voraussetzungen und Qualifikationen
- Arten von qualifizierten geistigen Eigentumsrechten
- Einkommenskategorien
- Berechnung des steuerlich bevorzugten Gewinns
- Anpassung der Patentbox an die Schweiz
- Internationale Entwicklungen und Akzeptanz