«Die Liechtensteinische IP-Box, Kurzkommentierung ausgewählter Aspekte und Ausblick»
Dr. Marco Felder and Dr. Dr. Bernd-G. Harmann, Europäische Anwaltsvereinigung, DACH, 2013
Die IP-Box ermöglicht die steuerlich attraktive Verwertung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten und ist Gegenstand zahlreicher steuerpolitischer Debatten. Sie bietet Unternehmen Anreize, bestehende Rechte zu erhalten und neue Innovationen zu entwickeln. Länder wie Belgien, China, Frankreich, Liechtenstein und Luxemburg haben bereits entsprechende Gesetze eingeführt. Die Liechtensteiner IP-Box erfasst eine Vielzahl von Immaterialgüterrechten, darunter Patente, Marken, Designs und Software. Erträge aus deren Verwertung können vielfältig sein, etwa durch Verkauf, Lizenzgebühren oder Schadenersatz. Die Einführung der IP-Box führt zu einem wirtschaftlichen Vorteil für Unternehmen und kann grenzüberschreitende Verschiebungen in der Haltung von Immaterialgüterrechten bewirken. Die rechtliche Entwicklung der IP-Box in Liechtenstein war geprägt von Anpassungen und der Einbindung verschiedener Interessengruppen. Zukünftig könnten inputorientierte Fördermaßnahmen ergänzt werden, um die Attraktivität Liechtensteins als Forschungsstandort weiter zu steigern.
Themen in der Publikation
- Definition der IP-Box
- Entwicklung von Art. 55 SteG und ESA-Notifizierung
- Relevanter Kreis der Immaterialgüterrecht
- Einkünfte aus Immaterialgüterrechten
- Rechtsordnungen und ausländische Schutzrechte
- Förderung von Forschung und Entwicklung
- Zukunftsausblick