«Die Liechtensteinische IP-Box, Kurzkommentierung ausgewählter Aspekte und Ausblick»
Dr. Marco Felder and Dr. Dr. Bernd-G. Harmann, Liechtensteinische Juristenzeitung, 2013
Die Liechtensteinische IP-Box bietet Unternehmen Steuervergünstigungen für Einkünfte aus immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs, Software und Datenbanken. Ziel ist es, durch reduzierte Besteuerung Anreize für die Entwicklung und den Erhalt von immateriellen Gütern zu schaffen und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu fördern. Länder wie Belgien, China, Frankreich und andere haben ähnliche IP-Box-Systeme.
Art. 55 SteG, eingeführt am 1. Januar 2011, regelt die steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung durch einen Abzug von 80% der Einkünfte aus immateriellen Gütern. Nach Kritik und Anpassungen wurde der Katalog der förderfähigen immateriellen Güter erweitert. Trotz der Aufhebung durch das Staatsgerichtshof wurde die Regelung mit minimalen Änderungen wieder aufgenommen.
In Zukunft könnten Input-orientierte Anreize, wie erhöhte steuerliche Abzugsfähigkeit von Forschungsausgaben, eingeführt werden, um insbesondere KMUs zu unterstützen und Liechtenstein als attraktiven Standort für Forschung und Entwicklung zu positionieren. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins im internationalen Kontext erhöhen und zu wirtschaftlichem Wachstum führen.
Themen in der Publikation
- Definition und Bedeutung der IP-Box
- Vergleich internationaler IP-Box-Systeme
- Rechtliche Grundlagen in Liechtenstein
- Förderung von Forschung und Entwicklung
- Praktische Anwendung und Qualifikation
- Erweiterung des Förderkatalogs
- Gerichtliche Überprüfung
- Zukunftsaussichten und Empfehlungen