«Das Mehrwertsteuergesetz des Fürstentums Liechtenstein, Teil 1»
Dr. Marco Felder, Dr. iur. Niklaus Honauer, Jana Kokel, Der Schweizer Treuhänder, 2013
Das Mehrwertsteuergesetz (MWST) der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein basieren auf dem Staatsvertrag vom 28. Oktober 1994 und der Vereinbarung vom 28. November 1994, die am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Beide Länder haben fast identische MWST-Regelungen, obwohl es einige Unterschiede gibt. Zum Beispiel sind die ersten 50 Artikel beider Gesetze fast identisch, nur mit rechtlichen und geografischen Unterschieden. Ein weiteres Beispiel ist die Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen, die in beiden Ländern von der MWST ausgenommen ist, aber die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Ein größerer Unterschied ist die Einfuhrsteuer, die im liechtensteinischen Gesetz fehlt und stattdessen auf das Schweizer MWSTG verweist. Weitere Unterschiede betreffen Verfahrensrecht, Strafbestimmungen und Sonderregelungen aufgrund des Staatsvertrags. Trotz der Unterschiede zielen beide Gesetze darauf ab, eine einheitliche Auslegung der MWST zu gewährleisten.
Themen in der Publikation
- Gemeinsame Mehrwertsteuerregelungen der Schweiz und Liechtenstein
- Vergleich der Mehrwertsteuergesetze
- Einfuhrsteuer
- Verfahrensrecht
- Strafbestimmungen
- Sonderregelungen aufgrund des Staatsvertrags
- Technische und administrative Unterschiede