«Das liechtensteinische Steuersystem»
Dr. Marco Felder und Anna Stark, 2024
Das liechtensteinische Steuersystem wurde 2011 umfassend reformiert, um internationalen und europäischen Anforderungen zu entsprechen und die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins zu sichern. Es basiert auf nationalem Recht und internationalen Abkommen. Die Steuern für natürliche Personen in Liechtenstein umfassen im Wesentlichen die Vermögens- und Erwerbssteuer sowie die Grundstücksgewinnsteuer. Zusätzlich fallen Mehrwertsteuer und andere indirekte Abgaben an.
Die Steuer für Unternehmen in Liechtenstein umfasst im Wesentlichen die Ertragssteuer sowie die Grundstücksgewinnsteuer. Juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften, Anstalten, Stiftungen, Treuunternehmen sowie Organismen für gemeinsame Anlagen, die ihren Sitz oder Ort der tatsächlichen Verwaltung in Liechtenstein haben, sind mit ihren gesamten Erträgen unbeschränkt steuerpflichtig. Juristische Personen, die weder Sitz noch Ort der tatsächlichen Verwaltung im Inland haben, sind mit ihren inländischen Erträgen beschränkt steuerpflichtig. Die Ertragssteuer wird mit einem einheitlichen Steuersatz (Flat Rate) von 12.5 % auf dem steuerpflichtigen Reinertrag berechnet.
Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und erweitert sein Netzwerk an DBA kontinuierlich weiter. Aktuell hat Liechtenstein (Stand: September 2023) DBA mit 24 Staaten unterzeichnet, von denen 21 bereits in Kraft sind. Bei den meisten DBA orientiert sich Liechtenstein an der international üblichen Praxis und dem OECD-Musterabkommen.
Themen in der Publikation
- Überblick über das liechtensteinische Steuersystem
- Besteuerung natürlicher Personen
- Besteuerung juristischer Personen
- Weitere Steuern und Abgaben
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Sozialversicherungsrecht