«Besteuerung von Sportlern in Liechtenstein»
Dr. Marco Felder, 2019
Liechtenstein ist weltweit führend in der Statistik der olympischen Medaillen pro Einwohner und bietet Sportlern attraktive Lebensbedingungen und Steuerregelungen. Sportler mit Wohnsitz in Liechtenstein sind weltweit steuerpflichtig und unterliegen einem maximalen Grenzsteuersatz von 24 Prozent. Für internationale Spitzensportler kann die Besteuerung nach Aufwand oder durch eine Sportlergesellschaft attraktiv sein. Diese unterliegt einer Ertragssteuer von 12,5 Prozent. Liechtenstein erhebt keine Steuern auf Einkünfte ausländischer Sportler bei Sportauftritten im Land. Sportler können zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit wählen, wobei alle Einkünfte steuerbar sind. Sportler sollten geschäftsmäßige Aufwendungen dokumentieren, um diese steuerlich geltend zu machen. Liechtenstein bietet keine Doppelbesteuerung durch Abkommen mit anderen Ländern und erhebt keine Schenkungs- oder Legatssteuer. Sozialleistungen und Mehrwertsteuerpflichten sind für Sportler ebenfalls relevant.
Themen in der Publikation
- Besteuerung von Sportlern in Liechtenstein
- Einkunftsarten von Sportlern
- Geschäftsmäßig begründete Aufwendungen
- Doppelbesteuerung
- Schenkungen und Legate
- Sozialleistungen und Versicherungen
- Mehrwertsteuer
- Karriereplanung und Steueroptimierung
- Erlangung der Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein